Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10.12.2024)

1. Geltung der Bedingung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Produkte und Dienstleistungen der medi stream Abteilung der NM Stahlgeräte GmbH.

Die Lieferungen und Angebote der NM Stahlgeräte GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäfts-bedingungen. Hinweisen des Bestellers auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

2. Vertragsabschluss

Der Besteller bietet mit Unterzeichnung des Formulars der NM Stahlgeräte GmbH den Abschluss eines Kaufvertrages an. Er ist an seinen Antrag vier Wochen gebunden. Der Vertrag ist geschlossen, wenn die NM Stahlgeräte GmbH die näher bezeichneten Kaufgegenstände innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. NM Stahlgeräte GmbH ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn die Bestellung nicht angenommen wird.

3.  Preise

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise ab Werk. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsausstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.  Zahlungsbedingungen

4.1 Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

4.2 Zahlungen sind unmittelbar an die NM Stahlgeräte GmbH zu leisten. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind Mitarbeiter der NM Stahlgeräte GmbH nur mit schriftlicher Inkasso Vollmacht ermächtigt.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist die NM Stahlgeräte GmbH unbeschadet der Geltungsmachung weiteren Verzugs-schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, der NM Stahlgeräte GmbH nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.4 Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ist der Besteller Kaufmann, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtkräftig festgestellt ist.

5.  Lieferzeit / Verzug

5.1 Die NM Stahlgeräte GmbH ist bemüht, die genannten Liefertermine einzuhalten. Angegebene Lieferzeiten sind jedoch stets nur annähernd und unverbindlich. 

5.2 Teillieferungen sind zulässig.

5.3 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der NM Stahlgeräte GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungs-gemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus. Ist die Montage vereinbart, hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass zum angekündigten Zeitpunkt die Mitarbeiter der NM Stahlgeräte GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen Zutritt zum vorgesehenen Standort des Gerätes haben und die technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme gegeben sind. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt die Mitwirkungspflicht, ist die NM Stahlgeräte GmbH berechtigt, den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Kommt der Besteller seiner Abnahmeverpflichtung auch nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist die NM Stahlgeräte GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Verlangt die NM Stahlgeräte GmbH Schadens-ersatz, so beträgt dieser pauschal 20% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die NM Stahlgeräte GmbH einen höheren oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

6.  Versand / Gefahrübergang

6.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

6.2 Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt grundsätzlich nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

7.  Gewährleistung und Haftung

7.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Transportschäden, Falschlieferung und Mängel-abweichungen zu untersuchen. Transportschäden sind gegenüber dem Beförderer geltend zu machen. Soweit die NM Stahlgeräte GmbH sich zur Übernahme der Transportgefahr bereit erklärt hat, sind Ansprüche des Kunden wegen Transportschäden ausgeschlossen, falls dieser es unterlässt, die Schäden dem Transport-unternehmer anzuzeigen und die NM Stahlgeräte GmbH sofort zu verständigen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde der NM Stahlgeräte GmbH innerhalb von 1 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, gilt die Regelung des § 377 HGB.

7.2 Im Gewährleistungsfall ist die NM Stahlgeräte GmbH berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder die Wandlung zu erklären.

7.3 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn

a)  der Mangel darauf beruht, dass der Besteller an den Kaufgegenständen Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen oder diese mit weder von der NM Stahlgeräte GmbH genehmigten noch von ihr gelieferten Ersatzteile versehen sind.

b)  der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung, Bedienung, mangelnde Pflege oder Wartung oder auf gewaltsame Einwirkung zurückzuführen ist.

c)  der Mangel auf Verschleiß zurückzuführen ist.

7.4 Zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist die NM Stahlgeräte GmbH nur verpflichtet, wenn der Besteller seinerseits das dem Wert der mangelhaften Leistungen entsprechende Entgelt gezahlt hat.

7.5 Gewährleistungsansprüche des Bestellers stehen nur diesem zu und sind nicht abtretbar, über den Wandlungs- / Minderungsanspruch hinausgehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Die NM Stahlgeräte GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

7.6 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz-ansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Soweit durch die NM Stahlgeräte GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme der bestehenden Produkthaftpflicht beschränkt. Es besteht Bereitschaft, dem Besteller auf Verlangen Einsicht in die Police zu gewähren.

7.7 Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

8.  Eigentumsvorbehalt

8.1 Die NM Stahlgeräte GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller der NM Stahlgeräte GmbH gegen den Besteller zustehenden und, wenn der Kunde Kaufmann ist, darüber hinaus aus der Geschäftsverbindung mit ihm zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund vor.

8.2 Bei Vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die NM Stahlgeräte GmbH berechtigt, Herausgabe der Kaufsache zu verlangen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die NM Stahlgeräte GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die sich aus der Weiterveräußerung der Ware oder einem sonstigen Rechtsgrund ergebene Ansprüche tritt er im Voraus in Höhe der NM Stahlgeräte GmbH gegen ihn zustehenden Forderungen an die NM Stahlgeräte GmbH ab.

8.4 Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentums-vorbehalt gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und bis zur Eigentumsübertragung gegen Untergang und Verlust auf seine Kosten zu versichern.

9.  Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Neuwied. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Neuwied vereinbart, sofern der Besteller Kaufmann ist.

10. Sonstiges

10.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages sind nur rechtswirksam, wenn sie von der NM Stahlgeräte GmbH schriftlich bestätigt werden.

10.2 Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages bzw. der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine neue Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Wirksamkeit gekannt hätten.